Beglaubigte Übersetzungen

Beeidigte Übersetzer

Wozu benötigt man beeidigte Übersetzer?

Nur beeidigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die dann z.B. vom Standesamt, Gericht oder der Universität anerkannt werden. Dabei sind Standesämter, Gerichte und andere Behörden meist sehr restriktiv und akzeptieren nur Übersetzungen, die von in Deutschland beeidigten Übersetzern erstellt wurden. Dagegen sind ausländische Behörden meist weniger förmlich und akzeptieren oft deutsche Übersetzer.

Was sind dann ermächtigte Übersetzer?

In manchen Bundesländern werden Übersetzer nicht beglaubigt, sondern ermächtigt oder vereidigt. Ermächtigte Übersetzer werden oft für eine bestimmte Zeit ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Sie müssen die Ermächtigung also immer wieder erneuern. Bei beeidigten Übersetzern gilt die Beeidigung meist auf Lebenszeit. Beeidigte, vereidigte und ermächtigte Übersetzer sind also gleichermaßen beauftragt, eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen.

Wo kann man sich als Übersetzer beeidigten lassen?

In den meisten Bundesländern ist es das jeweils zuständige Landgericht, das den Übersetzer für eine Fremdsprache öffentlich bestellt und beeidigt. In manchen Bundesländern ist für die öffentliche Bestellung als Übersetzer das Oberlandesgericht zuständig.

Voraussetzungen für die Beeidigung als Übersetzer

Ein öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer muß nachweisen, daß er eine staatliche Prüfung als Übersetzer bestanden hat. Dazu gehört ein abgeschlossenes Studium der Übersetzungswissenschaften (neumodisch auch Translationswissenschaften oder gar Translatologie genannt), wobei hier nicht unbedingt alle belegten Sprachen anerkannt werden, die Prüfung als staatlich geprüfter Übersetzer oder auch die Prüfung als staatlich anerkannter Übersetzer. Bei ausländischen Studiengängen muß meist zuvor noch die Gleichwertigkeit festgestellt werden. Neben dem Zeugnis als Übersetzer sind meist ein Lebenslauf sowie diverse Erklärungen beim Gericht einzureichen. Manche Gerichte (bzw. Bundesländer) verlangen auch ein Führungszeugnis. Bei Übersetzern mit Sprachen, für die es keine Prüfungen gibt, können die Gerichte auf diese Erfordernis verzichten

Der Stempel unten ist von Georg Eisenmann, öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer für Englisch und Deutsch. Die Beeidigung erfolgte am Landgericht Karlsruhe.

 

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